Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines und Gültigkeit  

AYA Shuttle, in der Nellinger Straße 92 in 73760 Ostfildern ist ein konzessioniertes  Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, dass die gewerbliche Beförderung von  Personen mit Personenkraftwagen durchführt.  

Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis  zwischen den Kunden (im Folgenden Besteller genannt) und der Mietwagenunternehmer (im  Folgenden AYA Shuttle genannt) mit der Durchführung von Fahrten beauftragen. Sie gelten,  solange sie nicht geändert werden, für sämtliche Einzelverträge zwischen AYA Shuttle und dem  Kunden über die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.  

Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in den Geschäftsräumen aus und werden im  Internet auf der Homepage veröffentlicht und jederzeit in unserem Fahrzeug erhältlich sein, und  sind von dem Gast oder Auftraggeber zu jeder Zeit abrufbar.  

§2 Leistungen  

AYA Shuttle sichert eine ordnungsgemäße Beförderung nach den Richtlinien des  Personenbeförderungsgesetzes zu. Die Gesellschaft verpflichtet sich, dem Kunden ein nach der  Straßenverkehr-Zulassungsverordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres, technisch  einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen.  

Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt in einem gesäuberten und gereinigten Zustand. Das  Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung  versichert. Alle eingesetzten Fahrer sind im Besitz der erforderlichen behördlichen  Genehmigungen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit den  entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum PBefG.  

§3 Nutzungsberechtigung 

Kunden können werden: natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich  erfolgreich über den online Buchungsformular die Website von aya.shuttle.de mit  Benutzung von PC, ein Smartphone, Tablet oder telefonisch bei AYA Shuttle eine  Buchungsanfrage starten.  

Der Kunde ist verpflichtet, bei der online Buchungsanfrage wahrheitsgemäße, aktuelle und  vollständige Angaben gemäß den Vorgaben des online Buchungsformular zu machen und dabei  insbesondere Vor- und Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine gültige  Telefonnummer/Mobilfunknummer anzugeben. 

§4 Verhalten im Fahrzeug 

Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen  pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Fahrers nicht  nach, kann der Fahrer die Fahrt beenden.  

In diesem Fall bleibt ein Anspruch von AYA Shuttle auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in  vollem Umfang bestehen. Darüber hinaus hat AYA Shuttle gegen den Kunden einen Anspruch auf  Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen  erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen.  

§5 Zahlung / Zahlungsverkehr  

des Fahrpreises Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde bleibt  zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt  verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt direkt beim Fahrer. Wenn Sie Einzelfahrt oder Hin und  Rückfahrt gebucht haben, so entrichten Sie die fälligen Gebühren für beide Fahrten bereits auf der  Hinfahrt. Krankentransporte können wir direkt mit Ihrem Kostenträger abrechnen.  

Bitte senden Sie uns hierfür Ihren Krankenbeförderungsschein oder geben Sie die Verordnung  direkt beim Fahrer ab. Den gesetzlichen Eigenanteil (Zuzahlung) zahlen Sie bitte bar beim Fahrer.  Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir ohne eine gültige Genehmigung keine Krankenfahrten  durchführen können, bzw. bei Nichtzahlung der Krankenkasse Ihnen die Fahrtkosten in voller  Höhe berechnen müssen.  

Der Nutzer hat die Möglichkeit seine Fahrt per Kreditkarte, EC – Karte, oder bar zu bezahlen. Falls  Sie vor Ort eine Quittung benötigen, sprechen Sie unseren Fahrer an, dieser schreibt Ihnen  selbstverständlich auch eine Quittung.  

§6 Zustandekommen von Einzelverträgen  

Die online Buchungsanfrage des Kunden erfolgt durch Ausfüllen der Buchungsmaske auf der  Website von www.aya-shuttle.de, Facebook, WhatsApp, telefonisch oder per E-Mail und sind  freibleibend. Ein Anspruch des Kunden auf Abschluss von Einzelverträgen besteht nicht, solange  der Kunde keine Buchungsbestätigung erhalten hat und kann er den Buchungsvorgang kostenfrei  abbrechen.  

Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von AYA Shuttle beim  Kunden. Der Einzelvertrag bildet auch ohne Unterschrift von AYA Shuttle einen  Personenbeförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Beförderungsbedingungen. Der Fahrgast erkennt diese uneingeschränkt an. Durch den Vertrag verpflichtet sich AYA Shuttle  zum Abschluss eines Beförderungsvertrages in eigenem Namen und auf eigene Rechnung im  Rahmen der vereinbarten Leistung. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes  vereinbart ist, hat der Kunde Anspruch auf Beförderung von bis zu insgesamt 4 Personen.  

In den Preisen sind folgende Grundleistungen enthalten: Der Abschluss des  Beförderungsvertrages entsprechend der gebuchten Transferart und Personenzahl sowie des  Gepäcks (pro Person 1 Koffer und 1 Handgepäckstück). Die Abholung erfolgt von einer  einheitlichen Adresse pro Buchung. Für über die Freigepäckgrenze hinausgehendes Übergepäck,  sperrige Gegenstände (Ski, Sportgeräte, Surfbretter etc.) sowie weitere, nicht im Grundpreis  enthaltene oder vereinbarte Leistungen erheben wir einen Zuschlag entsprechend den  veröffentlichten Sätzen von AYA Shuttle.  

Voraussetzung ist allerdings die Anmeldung dieser Sonderleistungen im Vorfeld bei AYA Shuttle.  Bei Unterlassen dieser Anmeldung seitens des Bestellers, wird die Grundleistung durchgeführt.  Eine Leistungsänderung ist dann nicht gegeben. Der Besteller ist verpflichtet, sich zu der angegebenen Abholzeit am vereinbarten Abholort bereit zu halten, da sonst der  Leistungsanspruch erlischt. 

§7 Beförderung von Personen und Sachen  

Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des  Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die  Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und  die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen  sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere.  

Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher  Erfordernisse oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.  Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der  Obhut des Kunden. Gegenstände, die nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder  Fahrzeug geladen werden können, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Nahrungsmittel  werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder  Nahrungsmittel sind während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis des Fahrers  untersagt.  

§8 Rücktritt  

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der  Besteller kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei pauschal folgende  Stornierungsgebühren erhoben werden: Sie können Ihr Storno Antrag via E-Mail an info@aya-shuttle.de.  

Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei uns. Bei  Stornierungen innerhalb 24 Stunden vor der Abholzeit wird der volle Tarif berechnet. Zwischen  Storno Antrag und Fahrtantritt ab 24 Stunden kostenfrei. Wird der gebuchte Transfer ohne  Stornierung nicht in Anspruch genommen, werden 100 % dem Transfer Preis fällig und sind vom  Kunden zu zahlen.  

Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der AYA Shuttlenachzuweisen, dass der tatsächlich  entstandene Schaden geringer ist.  

§9 Datenschutz  

AYA Shuttle erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Bestellers ohne  weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und – abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.  

§10 Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund  

AYA Shuttle und Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den  sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Beförderung unzumutbar macht,  insbesondere in Fällen der höheren Gewalt wie Krieg, Unruhen, Epidemien, erheblich  gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen, erhebliche Verstöße des Bestellers und  seiner Mitfahrer gemäß §5 dieser AGB.  

In diesen Fällen hat AYA Shuttle während der Leistungszeit die erforderlichen organisatorischen  Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen  erhält AYA Shuttle eine Vergütung nach seinen üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind  vom Besteller zu tragen. 

§11 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung  

Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten sowie im Falle der Verletzung von  Leben, Körper oder Gesundheit, haftet AYA Shuttle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.  Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung  ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des  Transportes durch AYA Shuttle in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser  Beförderung natürlichem Verschleiß.  

Auch Lackbeschädigungen von durch AYA Shuttle transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und  Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen  werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten. Kuriergut, welches ohne  persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen,  sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch AYA Shuttle  gegengezeichnet wurde.  

Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind AYA  Shuttle umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen. Im Übrigen ist die vertragliche Haftung,  gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt, soweit nicht  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.  

Unberührt hiervon bleiben die Ansprüche aus unerlaubter Handlung nach den §§823ff BGB bzw.  nach dem Haftpflichtgesetz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, wobei auf §5 dieser  AGB verwiesen wird. AYA Shuttle haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte  Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der  Leistungserbringer und die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung.  

AYA Shuttle haftet nicht für Übermittlungsfehler und für Folgen von Verspätungen durch  Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen- und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere  Gewalt, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Fahrzeugausfällen  aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, wird schnellstmöglich  Ersatz angefordert. Ist dies aus unabwendbaren betrieblichen Gründen nicht möglich oder ist aus  solch einem Grund die Durchführung einer Fahrt nicht oder nicht zeitgerecht möglich, kann der  Kunde, nach Rücksprache mit AYA Shuttle ein anderes Beförderungsunternehmen beauftragen.  

Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder  grober Fahrlässigkeit beruht und die Schadenshöhe Euro 1.000,- übersteigt. § 12 Gerichtsstand  und Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder  werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.  

Sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ist Gerichtsstand für alle  Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, für alle  Beteiligten der Sitz von AYA Shuttle. 

Gesetzlicher Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: AYA Shuttle nimmt nicht an  Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.  

AYA Shuttle ist berechtigt, die AGB für künftige Einzelverträge zu ändern. Änderungen der AGB  werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben.  Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.